BVG setzte Menschenrechtkonvention ausser Kraft
Sujet : BVG setzte Menschenrechtkonvention ausser Kraft
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BVG setzte Menschenrechtkonvention ausser Kraft
Universum ist empoert. Die Natur ist wuetend. Es gibt keinen Grund
dafuer, warum Universum diese verdorbene Zivilisation weiterhin
aufrechterhalten soll. Naturkatastrophen werden immer oefter geschehen
und kraeftiger und zerstoererischer sein. Uns alle erloesende Asteroid
moege auf Planet zuschlagen, weil moderne Dinosaurier des uebels endlich
aussterben muessen. ueberall sieht man das Gleiche. Weit und breit
regieren das Geld und usurpierte Macht. Selbst auserwaehlte Minderheiten
spielen Demokratie nur unter sich. Staate sind zu Despoten des eigenen
Volkes geworden, und ermorden unschuldigen Menschen im Ausland, fuehren
Raubkriege und richten uebel den eigenen Buerger zu. Armen und
schutzlosen Menschen wurde alles weggenommen: Buerger- und
Menschenrechte, Sinn des Lebens und menschliche Wuerde. Die Kraefte der
Finsternis feiern ueberall den Sieg ueber Gute, Vernunft, Anstaendigkeit,
Wahrheit und Gerechtigkeit. Toter Kopf des uebels lacht ueber uns allen.
Nirgendwo ist ein Recht- oder Sozialstaat zu finden. Es ist nicht zu
ersehen, dass durch Gewalt gegen Menschen und Verbrechen sich
Klassengesellschaften etabliert haben. Minderheiten unterdruecken die
Mehrheiten. Eines ist klar, es gibt nur zwei Alternativen fuer
Zivilisation des uebels: entweder sich selbst zu heilen, oder den Platz
fuer andere Lebewesen und Zivilisationen frei zu machen. Schicksaal des
Unterzeichners ist nur ein Senfkoernchen im Ozean des uebels auf diesem
Planet.
Bundesverfassungsgericht hat Konvention fuer Menschenrechte ausser Kraft
gesetzt!
Der Unterzeichner hat eine Verfassungsbeschwerde beim
Bundesverfassungsgericht am 17.10.2009 (Anlage unten) erhoben. Diese
Beschwerde wurde durch Entscheidung des Ministerialrates Dr. Hiegert zum
Betrachtung des Gerichtes nicht zugelassen! Zum lapidaren Grund der
Absage schrieb er: �Ausserhalb seiner durch das Grundgesetz festgelegten
Zustaendigkeit hat das Bundesverfassungsgericht keine Moeglichkeit, auf
Eingaben einzelner Buerger hin oder von Amts wegen taetig zu werden.�
(Schreibung des Bundesverfassungsgerichts an Unterzeichner vom 30.10.2009
AR 7469/09). Im klar text heisst es: alles, was einem betelarmen
Mitbuerger zugerichtet wird, kann nicht verfassungswidrig sein. Dr.
Hiegert hielt Folgende 56 Gesetzverletzungen, welche in der Beschwerde
vorgelegt sind und von uebeltaetern benutzt wurden, um einen unschuldigen
betelarmen Mitbuerger strafrechtlich zu verurteilen, obwohl er keinen
Straftat begangen hat, nicht fuer verfassungswidrig:
Gesetz Male Bedeutung
-----------------------------------------------------
� 24 2 Befangenheit
� 26 1 Ablehnungsgesuch
� 136 6 Taeuschung des Verfahrens
� 163 2 Recht auf Beweis der Schuld
� 164 1 Falsche Verdaechtigung
� 200 2 Merkmale einer Straftat
� 219 1 Recht auf Beweis der Schuld
� 244 2 Unentbehrlichkeit der Beweisaufnahme
� 380 3 Voraussetzungen fuer Strafverfolgung
� 383 1 Einstellung des Verfahren im Zweifelfall
Strafgesetzbuch
Gesetz Male Bedeutung
---------------------------------------------------------------
� 1 3 Keine Bestrafung ohne Gesetz
� 11 1 Merkmale einer rechtswidrigen Tat
� 129 1 Verletzung der menschlichen Wuerde
� 339 6 Rechtsbeugung
� 363 1 Betrug
Grundgesetz
Gesetz Male Bedeutung
-----------------------------------------------------------------
Art. 1 1 Verletzung der menschlichen Wuerde
Art. 5 1 Meinungsfreiheit
Art. 103 13 Recht auf Gehoer
Voelkerstrafgesetzbuch
Gesetz Male Bedeutung
------------------------------------------------------------
� 7 1 Verbrechen gegen Menschlichkeit
Konvention fuer Menschenrechte
Gesetz Male Bedeutung
-------------------------------------------------------------------
Art. 6 3 Recht auf faires Verfahren und Praesumtion der
Unschuld
Art. 7 2 Keine Strafe ohne Gesetze
Die Wahrheit besteht darin, dass juristische 56-mal Straftaeter einen
unschuldigen Menschen wegen nur einziger, angeblicher und geringer
Straftat (Beleidigung) zu Unrecht verurteilt haben. Mit welchem Mass
muessen sie selbst dann messen? Es ist doch klar, dass Richter-Verbrecher
nur dazu faehig sind, unschuldigen Menschen strafrechtlich zu verfolgen,
obwohl sie alle selbst auf dem Spies der Gerechtigkeit aufgefaedelt
werden muessen. Damit ist bewiesen, dass ganze Justiz auf dem Kopf steht.
Schade, dass juristische Straftaeter keine Moeglichkeit haben, sich den
Kopf von Jochahnes des Taeufers auf Tablett zu bestellen!
Fazit.
Hessische Justiz ist zum Achse des Boesen geworden! Alle Beschwerden
wegen Missbrauch der Staatsmacht und Straftaten der Justizbeamten wurden
entweder ignoriert oder unbegruendet zurueckgewiesen. Das, was in einem
anderen fall ein Straftat waere, wird fuer solchen im Fall eines
Justizbeamten nicht gehalten. Hessische Juristen haben sich de facto
ueber jedem Gesetz gestellt. Hessisches Justizministerium hat alle
Beschwerden an das Regierungspraesidium in Darmstadt weitergeleitet, wo,
wie es bekannt ist, sich ein kosmisches schwarzes Loch befindet � nichts
kommt raus. Die Zeiten des Nazismus, anscheinend, nehmen einen neuen
Anlauf. Schon wieder werden den armen Mitbuerger Beschaeftigung, Buerger-
und Menschenrechte verweigert und sie werden ohne Grund fuer Verbrecher
gehalten und ohne Schuld strafrechtlich verurteilt. Besitz der Armen wird
schon wieder enteignet. Ganze Justiz ist fehlerhaft und vernunftwidrig
gestaltet. Rechtsanwaltzwang schneidet arme Buerger von Recht und
Gerechtigkeit ab. Korrupte Rechtsanwaelte verkaufen die Sache des
Mandanten an denen, wer dafuer mehr bezahlen wuerde, und sie tragen keine
Verantwortlichkeit, weil keine Korruption vorbeugende Gesetze vorhanden
sind. Verbrecherische Richter verweigern dem Strafbeschuldigten das
Recht, sich selbst zu verteidigen und zu vertreten. Es hat sich
fehlerhafte Praktik, mindestens in Hessen, etabliert, wenn dasselbe Team
der Juristen, welche dazu noch in gleichem Gebaeude sitzen, abwechselnd
die Rolle des 1., 2. und 3. gerichtlichen Instanz spielen. Die
scheussliche Verworfenheit dieser Praktik zeigt ihr Ausmass, wenn es um
Verbrechen, Behinderung der Justiz und absolute Willkuer der denselben
Richter geht. Es gibt im Lande ueberhaupt keiner Aufsicht ueber
Gesetzverletzungen der Justizleuten und Staatsbeamten. Genauso schlimm
sieht es beim Gerichtshof fuer Menschenrechte in Strassburg aus.
Fehlerhafte Praktik dort besteht darin, dass fuer
Menschenrechtverletzungen in Deutschland dort ansaessige deutsche
Juristen und Beamten zustaendig sind. Sie entscheiden, ob eine Beschwerde
aus Deutschland an das Gericht weitergeleitet wird. Sie lassen nur die
Beschwerden durch, ueber welche kein Zweifel besteht, dass sie vom
Gericht zurueckgewiesen werden, so das falsche Eindruck entsteht, dass
Menschenrechtverletzungen egal wo in der Welt existieren, nicht aber in
Deutschland. Genauso behindern der Justiz korrupte Justizbeamten bei
Bundesgerichten und obersten Behoerden. Am Pforten aller dieser
Institutionen sitzen kleine juristische Nichts, welche entscheiden, ob
eine Beschwerde die Instanz erreicht, oder nicht. Wenn ein kleines Nichts
eine Beschwerde nicht zugelassen hat, dann uebertreffen sie die Macht des
Gerichtes selbst. Wir alle sind Kunden des Staates, der Politik und der
Justiz. Wir muessen auch ein oeffentliches Gremium haben, welche die
Aufsicht ausuebt und die Rolle der Verbraucherzentrale spielt.
Folgende Liste ist ein Beweis dafuer, dass Justiz, wie es heute gestaltet
ist, das schlimmste uebel der Gesellschaft ist.
1. Dem Richter Happel haben eigene 56 Straftaten geholfen, auf einen
unschuldigen Menschen die Strafe in Hoehe 767� fuer Verbrechen, welchen
er nie begangen hat, aufzuhaengen und ihn, den unvorbestraften 60
jaehrigen, in Strafregister einzutragen.
2. Richter Walter, Andr�e, Schleicher (Beschluss 28.07.2008) 50�
Gerichtsgebuehr auf PKH Klaeger.
3. Richter Schnurr, gefaelschte Beschluss vom 05.04.2008, 25�.
4. Richter Kaiser, Becker, Biskamt gefaelschte Beschluss vom 04.09.2008
wegen Sofortbeschwerde, welche es nie gab, auf PKH Klaeger, 50�.
5. Richterin Honemann, 4818� als Gebuehr, um die Klage ueberhaupt
aufzunehmen. Nachdem das Geld bezahlt wurde, erklaerte sie sofort danach
mit der Schreibung vom 14.02.2006, das ihr Gericht fuer diese Klage nicht
zustaendig ist. Landgericht Darmsstadt verweigert es bis heut, das zu
unrecht bezahlte Geld zurueckzuerstatten.
6. Rechtsanwalt W.M. Schneider hat die Sache seines Mandanten in
zweiter und dritter Instanz zynisch sabotiert, womit dem Mandanten die
Schaden in Hoehe ca. 25.000,00� zugefuegt wurden.
Dem Unterzeichner durch hessische Justiz wurde das Geld
Entwendet
5710�
Schaden durch Rechtsanwalt W.M. Schneider 25000�
--------------------------------------------------------------------
Insgesamt
30710�
Anlage
Bundesverfassungsgericht
Sclossbezirk 3
76131 Karlsruhe
17.10.2009
Verfassungsbeschwerde
Es wird Annerkennung der Tatsache beantragt, dass die Grundrechte des
Beschwerdefuehrers im Wesentlichen verletzt wurden.
Sachverhalt
Der Beschwerdefuehrer wurde im Strafprozess (Rechter des Sozialgerichts
Darmstadt Schoeler gegen Klaeger bei gleichem Gericht Alexander Ernst )
wegen angebliche Beleidigung, wobei es nur um reine Kritik handelte,
wurde im ersten Instanz beim Amtsgericht Darmstadt 218 Cs 8110 Js 1537/09
am 29.04.2009 zu 20 Tagen Sitzen verurteilt. Es wurde eine Berufung
angelegt, welche vom Berufungsrichter des Landgerichts Darmstadt Happel
mit massiven Verletzungen der Gesetze durch Urteil 8 Ns - 8110 Js 1537/09
am 23.06.2009 zurueckgewiesen wurde. Der Beschwerdefuehrer hat den
Revisionsantrag am 23.06.2009 (Anlage 1) gestellt und mit der Schreibung
vom 14.08.2009 (Anlage 2) fristgemaess begruendet. In der
Revisionsbegruendung wurden 55 Gesetzverletzungen von der Seite des
Richters festgestellt, Strafgesetze inklusiv, und es wurde bewiesen, dass
die Strafverfolgung des Beschwerdefuehrers unzulaessig gewesen war. Die
Revision wurde vom Berufungsrichter Happel zurueckgewiesen (Anlage 3),
obwohl er gemaess � 23 Abs. 1 StPO dazu nicht berechtigt ist. Der
Beschwerdefuehrer hat dann in der Schreibung vom 04.09.2009 (Anlage 4)
beantragt, gesetzwidrigen Beschluss des Richters Happel (Anlage 3) fuer
ungueltig zu erklaeren. Dieser Antrag wurde vom Landgericht Darmstadt
(Anlage 5) auch gesetzwidrig zurueckgewiesen, wobei Recht auf Gehoer
verletz wurde: Der Beschluss nimmt keine Stellung zu den Punkten 4 und 5
des Antrages (Anlage 4).
Rechtliche ueberlegungen
Alle Ablehnungen der Revision basieren sich auf angebliche Verletzung des
Revisionsfuehrers den � 345 Abs. 1 StPO. Also, sein oder nicht sein, dass
ein Beschuldigte im Fall, wenn ein Verteidiger nicht obligatorisch
notwendig ist, sich selbst verteidigen und sich selbst als Verteidiger
bestellen darf, wie es der Fall beim Beschwerdefuehrer ist (Anlage 1 und
4)? Nehmen wir ad absurdum an, dass ein Beschuldigter sich selbst nicht
verteidigen darf. Es gibt zwei Gruende, einen dritten in diese Sache
nicht einzubeziehen. (1) Der Beschwerdefuehrer hat kein Geld um einen
Verteidiger zu engagieren. (2) Der Verletzte Richter gehoert zur Gilde
der Juristen, zu welche auch Verteidiger so oder so eine Beziehung haben
muss. Es besteht ein Gefahr, dass die Sache des Beschuldigten von der
Seite egal welches Verteidigers sabotiert wird, um Kollegen aus der
eigenen Gilde zu verhelfen oder ihm einen Gefallen zu tun, worueber der
Beschwerdefuehrer schon ganz schlimme Erfahrungen gemacht hat. Die Sache
der Absurditaet sieht noch schlimmer aus, wenn man folgendes in
Betrachtung nimmt. Wenn ein wegen angeblichen geringfuegigen Vergehen
Beschuldigte sich keinen anderen Verteidiger als sich selbst leisten
kann, dann darf man ihn 55 Male zu Unrecht verurteilen. Also, kann ein
angeblicher Formverstoss nach � 345 Abs. 1 StPO 55 des Beschuldigten 55
Gesetzverletzungen eines Richters, zu welchen auch Verletzungen des
Strafgesetzes gehoeren, rechtfertigen? Antwort kann nur Nein lauten.
Einerseits, darf jeder gemaess Art. 6 Abs. der Konvention fuer
Menschenrechte sich selbst zu verteidigen, also als eigener Verteidiger
auftreten, was der Beschwerdefuehrer im Revisionsantrag (Anlage 1) auch
getan hat. Anderseits, kann der Beschuldigte gemaess � 137 StPO sich in
jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers bedienen.
Also, kann�, muss aber nicht!
Ein Bescheid des Verfassungsgerichtes in dieser Sache hat nicht kleinere
Bedeutung als eine zusaetzliche Ratifizierung der Konvention fuer
Menschenrechte, eine Bestaetigung oder eine Ablehnung dieser.
Um entsprechenden Bescheid wird gebeten.
Date | Sujet | # | | Auteur |
2 Dec 09 | BVG setzte Menschenrechtkonvention ausser Kraft | 1 | | Geist der Wahrheit |
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